Inclusion & Diversity

Policy


Inclusion & Diversity Policy der LANSCO

Die LANSCO GmbH hat sich verpflichtet, Gleichberechtigung, Vielfalt und Eingliederung in unserer Belegschaft zu fördern und ungesetzliche Diskriminierung zu beseitigen.  

Das Ziel ist es, dass unsere Belegschaft wirklich repräsentativ für alle Teile der Gesellschaft und unsere Kunden ist und dass jeder Mitarbeiter sich respektiert fühlt und sein Bestes geben kann.   

Die Organisation verpflichtet sich - bei der Bereitstellung von Waren und/oder Dienstleistungen und/oder Einrichtungen - auch gegen unrechtmäßige Diskriminierung von Kunden oder der Öffentlichkeit vorzugehen. 

Der Zweck unserer Richtlinien

  • Gleichheit, Fairness und Respekt für alle Beschäftigten zu gewährleisten, unabhängig davon, ob es sich um Zeitarbeit, Teilzeit oder Vollzeit handelt
  • Keine ungesetzliche Diskriminierung aufgrund der folgenden Merkmale:
    • Alter
    • einer Behinderung
    • Geschlechtsumwandlung
    • Ehe und Lebenspartnerschaft
    • Schwangerschaft und Mutterschaft
    • Rasse (einschließlich Hautfarbe, Nationalität und ethnische oder nationale Herkunft)
    • Religion oder Weltanschauung
    • Geschlecht
    • sexuelle Ausrichtung
  • Ablehnung und Vermeidung aller Formen von ungesetzlicher Diskriminierung. Dies schließt ein
    • Entgelt und Sozialleistungen
    • Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
    • Umgang mit Beschwerden und Disziplinarmaßnahmen
    • Entlassung
    • Urlaub für Eltern
    • Anträge auf flexible Arbeitszeiten
    • Auswahl für Beschäftigung, Beförderung, Ausbildung oder andere Entwicklungsmöglichkeiten

Unser Bestreben

Wir verpflichten uns:

  • Förderung von Gleichstellung, Vielfalt und Integration am Arbeitsplatz, da dies bewährte Praktiken sind und wirtschaftlich sinnvoll sind.
  • Schaffung eines Arbeitsumfelds, das frei von Mobbing, Belästigung, Viktimisierung und ungesetzlicher Diskriminierung ist, das Würde und Respekt für alle fördert und in dem individuelle Unterschiede und die Beiträge aller Mitarbeiter anerkannt und geschätzt werden.
    Diese Verpflichtung umfasst die Schulung von Führungskräften und allen anderen Mitarbeitern über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Politik für Gleichstellung, Vielfalt und Integration. Zu den Pflichten gehört auch, dass das Personal sich so verhält, dass es der Organisation hilft, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu gewährleisten und Mobbing, Belästigung, Viktimisierung und ungesetzliche Diskriminierung zu verhindern.
    Alle Mitarbeiter sollten wissen, dass sowohl sie selbst als auch ihr Arbeitgeber für Mobbing, Belästigung, Viktimisierung und unrechtmäßige Diskriminierung im Rahmen ihrer Beschäftigung gegenüber Kollegen, Kunden, Lieferanten und der Öffentlichkeit haftbar gemacht werden können. 
  • Beschwerden über Mobbing, Belästigung, Viktimisierung und unrechtmäßige Diskriminierung durch Kollegen, Kunden, Lieferanten, Besucher, die Öffentlichkeit und andere Personen im Rahmen der Arbeitstätigkeit der Organisation ernst nehmen.
    Derartige Handlungen werden im Rahmen der Beschwerde- und/oder Disziplinarverfahren der Organisation als Fehlverhalten behandelt, und es werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Besonders schwerwiegende Beschwerden können ein grobes Fehlverhalten darstellen und zu einer fristlosen Entlassung führen.
    Darüber hinaus kann sexuelle Belästigung sowohl eine arbeitsrechtliche als auch eine strafrechtliche Angelegenheit sein, z. B. bei Anschuldigungen wegen sexueller Nötigung.
  • Bereitstellung von Ausbildungs-, Entwicklungs- und Fortschrittsmöglichkeiten für alle Mitarbeiter, die dabei unterstützt und ermutigt werden, ihr volles Potenzial zu entfalten, so dass ihre Talente und Ressourcen vollständig genutzt werden können, um die Effizienz der Organisation zu maximieren.
  • Entscheidungen über das Personal werden auf der Grundlage der Verdienste getroffen.
  • Erforderlichenfalls Überprüfung der Beschäftigungspraktiken und -verfahren, um Fairness zu gewährleisten, und Aktualisierung dieser Praktiken und Verfahren, um Gesetzesänderungen zu berücksichtigen.
  • Überwachung der Zusammensetzung der Belegschaft in Bezug auf Informationen wie Alter, Geschlecht, ethnischer Hintergrund, sexuelle Orientierung, Religion oder Weltanschauung und Behinderung, um Gleichstellung, Vielfalt und Integration zu fördern und die in der Politik für Gleichstellung, Vielfalt und Integration dargelegten Ziele und Verpflichtungen zu erfüllen. 

Die Überwachung umfasst auch die Bewertung, wie die Politik für Gleichstellung, Vielfalt und Eingliederung und alle unterstützenden Aktionspläne in der Praxis funktionieren, ihre jährliche Überprüfung sowie die Prüfung und Ergreifung von Maßnahmen zur Lösung von Problemen. 

Befolgung der Richtlinien

Die Politik der Gleichstellung, Vielfalt und Eingliederung wird von der Geschäftsführung voll unterstützt.

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